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Beeinträchtigungen des Schülerverkehrs

07.01.2024

Schülerinnen und Schüler, die am 8. Januar 2024 aufgrund der Beeinträchtigungen nicht zur Schule kommen können, gelten in der Schule als entschuldigt, wenn die Sorgeberechtigten dies entsprechend angezeigt haben (Anruf in der Schule bzw. E-Mail an die Schule).

Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schüler gemäß VV-Aufsicht ist gewährleistet.

Die Sorgeberechtigten wenden sich bitte per E-Mail an die Klassenleitung und erhalten dann die nachzuholenden Lernaufgaben.