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Schulordnung:

 

Hausordnung der Carl Blechen Grundschule

 

In unserem Schulhaus lernen, arbeiten und leben viele Menschen zusammen. Damit hier Ordnung und Ruhe herrschen, brauchen wir eine Hausordnung.

 

Den Anweisungen von Lehrern, Gruppenhelfern und anderen päd. Personal, Erziehern, Hausmeister und Reinigungskräften ist Folge zu leisten

 

  1. Wir halten unsere Klassenregeln ein.

  2. Mit dem Schuleigentum (Computer, Musikinstrumenten, Büchern, ….) und dem Eigentum anderer Personen gehen wir sorgsam um und achten es.

  3. Toiletten sind kein Spielplatz! Wir achten besonders in den Toiletten auf Sauberkeit und verschwenden kein Papier.

  4. Handys verbleiben ausgeschaltet in den Schultaschen. Wird das missachtet, wird nach einmaliger Ermahnung das Handy eingezogen und ist dann von einem Erziehungsberechtigten in der Schule abzuholen.

  5. Zur Hofpause verlassen alle Schüler das Schulhaus. Sobald die gesamte Schulklasse den Unterrichtsraum verlässt, wird der Raum vom Lehrer oder Erzieher verschlossen.

  6. Wir nutzen die Hofpause zum Spielen und kommen erholt wieder in den Unterricht.

  7. Das Werfen, z.B. mit Steinen, Eicheln, Kastanien und Schneebällen, sowie das Anlegen von Rutschbahnen auf dem Schulhof sind aus Sicherheitsgründen verboten.

  8. Fußballspielen ist nur mit den vorgesehenen Bällen gestattet.

  9. Die Rutsche ist nur einzeln und von innen zu nutzen.

  10. Waffen jeglicher Art, Taschenmesser, Feuerzeuge, Streichhölzer, Knallkörper, Gegenstände, die andere verletzen, bleiben zu Hause. Auch Spielgeräte und technische Medien stören nur das Lernen und bleiben zu Hause.

  11. Fahren von Fahrzeugen ist auf dem Schulhof verboten.

 

Leider kann es immer wieder vorkommen, dass jemand sich nicht an die Regeln hält. Dann muss er mit Folgen rechnen:

 

Wurde eine Person beschädigt oder beeinträchtigt, entschuldigen wir uns angemessen. Das kann mündlich oder schriftlich sein, wer noch nicht schreiben kann, malt ein Bild.

 

Ein schwerer Vorfall soll im Auswertungsgespräch in der Klasse geklärt werden. Es können auch individuelle Klärungsgespräche geführt werden.

 

Häufen sich die Vorfälle, müssen die Eltern dazu informiert werden.

 

Wird ein Schaden angerichtet, kann er durch eine angemessene Arbeit wieder gut gemacht werden.

 

Verhält sich jemand auf dem Hof/Spielplatz unangemessen, kann er diesen nicht mehr nutzen (an der Tür stehen und Information an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer).

 

Bei häufigem oder schwerwiegenden Fehlverhalten muss das Kind eine Stellungnahme zum Sachverhalt schriftlich abgeben. Es werden Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen angewandt. Ist eine Teilnahme des Kindes am Unterricht nicht möglich, muss es von den Eltern abgeholt werden.

 

Häufen sich die Fehlverhalten, kann ein Kind von schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

 

 

Für unsere Eltern

 

Eltern werden gebeten, die Sprechzeiten des Sekretariats einzuhalten und ihre Kinder an der Schultür zu verabschieden.

 

Bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen der Kinder leistet die Schule keinen Ersatz.

 

Fahrzeuge aller Art sind im Schulgelände verboten.

 

Bei Zerstörungen fremden Eigentums sind die Eltern verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

 

Wir wollen einen respektvollen und höflichen Umgang miteinander.

 

Hier finden Sie die Hausordnung digital.